Die BF17 kann für die Klassen B und BE beantragt werden. Das selbständige Autofahren ohne oder mit Anhänger ist in Begleitung der eingetragenen Personen erlaubt. Die Begleitperson greift nicht in die Fahrzeugführung ein. Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L. Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.Die BF17 ist gültig bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach bleibt die Fahrerlaubnis gültig, aber der normale Führerschein muß beantragt werden.
- Vollständige Ausbildung wie bei der "normalen" Fahrerlaubnis, incl. aller Prüfungen.
- Vollständige Unterlagen für den Antrag.
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre und 6 Monate
- Mindestalter für die theoretische Prüfung 16 J 9 M
- Mindestalter für die praktische Prüfung 16 J 11 M.
- Mindestens eine eingetragene Begleitperson, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter 30 Jahre
- Führerscheinbesitz mindestens 5 Jahre
- Kontostand in Flensburg maximal 1 Punkt
Ein Auto, bei dem die Haftpflichtversicherung auch Fahrer ab 17 Jahre einschließt. Die meisten Versicherungen bieten auch Policen an, bei denen der jüngste eingetragene Fahrer deutlich älter als 18 Jahre ist. Fragen Sie Ihre Versicherung oder Ihren Versicherungsmakler, denn wer weiß nach 10 Jahren noch welche Angaben bei Vertragsabschluß gemacht wurden!
Die Prüfbescheinigung und einen Personalausweis.
Im Auto eine eingetragene Begleitperson incl. Führerschein, die nicht fahruntüchtig ist.
Den betrunkenen Onkel abends nach Hause schaukeln geht also nicht! :-)
Autofahren ohne namentlich benannte Begleitperson führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis.
Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss an einem ASF teilgenommen werden.
Verkehrsverstöße werden behandelt wie für den "normalen" Führerschein auf Probe. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis.
Verkehrsverstöße werden dem Begleiter nicht angerechnet, da er/sie weder Fahrer ist, noch als solcher gilt.
Normalen Führerschein mit 18 Jahren und 3 Monaten nicht gesondert beantragt: Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld im Falle einer Verkehrskontrolle.